10.02.10 um 22:43 Uhr
Ich kürze die Diskussion mal ab (falls noch nicht erledigt):
§12 Abs. 4 StVO:
Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren. Das gilt in der Regel auch für den, der nur halten will; jedenfalls muß auch er dazu auf der rechten Fahrbahnseite rechts bleiben. Taxen dürfen, wenn die Verkehrslage es zuläßt, neben anderen Fahrzeugen, die auf dem Seitenstreifen oder am rechten Fahrbahnrand halten oder parken, Fahrgäste ein- oder aussteigen lassen. Soweit auf der rechten Fahrbahnseite Schienen liegen sowie in Einbahnstraßen (Zeichen 220), darf links gehalten und geparkt werden. Im Fahrraum von Schienenfahrzeugen darf nicht gehalten werden.
Quelle:
http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_12.php
Man kann übrigens auch ohne den Paragraphen zu wissen einfach mal Schlagwörter und "stvo" in eine Suchmaschine klopfen und schauen ob was bei rauskommt ;-)
Rollin' on tyres - 'cause chrome ain't no grip!
Beitrag wurde am 10.02.10 um 22:46 Uhr von BMW_Overhauler bearbeitet