09.03.2010 23:12 Uhr
Aber muss ich wirklich eine Einzelabnahme machen lassen?
Es steht was drin von § 19 Abs. 3StVZO. Außerdem liegt doch die toleranz unterhalb von 2% im Bezug auf die Achse.
wenn deine Rad/Reifen-kombi nich im gutachten steht ist es auch für dich nicht gültig , da du die vorgegeben bestimmungen nicht erfüllst ...
also würde nur eine einzelabnahme in frage kommen...
Auflagen:
Es liegen gesonderte Teile- bzw. ABE-Gutachten für die Rad/Reifenkombination vor und die dort aufgeführten Auflagen sind eingehalten.
Hab die Felgen ja im Schein eingetragen und ein Teilegutachten.
das musst du auch .... um überhaubt zu bescheinigen , das du damit fahren darfst ...
so long, Rob
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Walter Röhrl