09.03.2010 22:54 Uhr
selbst mir ABE ist das nich erlaubt, da der scheinwerfer keine Freigabe hat mit einer anderen Bauart von Leuchtmitteln.
Quasi eine staatlich abgenommene super led mit fassung und zulassung , aber dennoch nicht erlaubt, da der scheinwerfer keine freigabe hat mit diesem leuchtmittel zu fahren, und somit die freigabe des kompletten scheinwerfers entfällt.
Sie bekamen damals ihre zulassung mit einem glassockelleuchtmittel und so muss es auch bleiben, egal was auch immer anders ist, es ist nicht erlaubt, da der SW diesbezüglich nie geprüft wurde, und sein E Zeichen damit entfällt.
Gelernter Kfz-Meister bei Audi in Düsseldorf, derzeit Fahrzeugtechnik Student in Dortmund, daher die obrige Aussage :-)
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Beitrag wurde am 09.03.2010 22:56 Uhr von Audimeister bearbeitet