11.03.2010 19:41 Uhr
§17 Beleuchtung Abs. 2:
Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden.
Alternativ am Tage die Nebler einschalten, dann darfst du auch mit Standlicht fahren:
(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten.
Allerdings nur, sofern die Sicht durch Regen, Nebel oder Schneefall behindert ist. Fährst du bei sonnigem Wetter mit Stand- und Nebellicht, kannste dich ja auch einfach rausreden, dass da wo du grad herkommst, die Sicht behindert war
