02.09.2010 18:58 Uhr
Hallo zusammen,
nach 12 Jahren (fast) blitzfreier Fahrt hat's mich jetzt auch erwischt und jetzt wollte ich mal nachfragen, was mich jetzt erwartet. Hier ein paar Details:
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Kennzahl: 141721
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 21 km/h. Zulässige Geschwindigkeit: 100 km/h.
Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): 121 km/h.
Messtoleranz von 4 km/h wurde berücksichtigt.
Verletzte Vorschriften:
§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 24 StVG; 11.3.4 BKat
Beweismittel:
Einseitensensormessung
Foto
Zeugen:
Mustermann M.
Regelsatz gemäß Tatbestandskatalog:
Bußgeld: 70,00 Euro
Kosten (i.d.R.): 23,50 Euro
Punkte: 1
Fahrverbot: 0 Monat(e)
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Einzelfall von den Regelsätzen des Bundeseinheitlichen Tatbestandskataloges erheblich abgewichen wird, insbsondere bei wiederholten Verstößen.
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Ich muß momentan noch nichts zahlen bzw. überweisen, jedoch einen Anhörungsbogen ausfüllen und zurück schicken. Meine Frage ist jetzt, ob man bzw. ich an den Kosten bzw. an den 1 Punkt in Flensburg noch was machen kann? Und was es mit den "Kosten (i.d.R.): 23,50 Euro" auf sich hat?
Dass ich für das Zuschnellfahren bezahlen muß ist klar und sehe ich ein, aber irgendwie kommt mir die Strafe ein wenig "hart" vor (geblitzt auf einer Bundesstraße mit 21 km/h, dafür gleich einen Punkt zu kassieren...).
Weiß jemand zufällig was am Besten zu tun ist? Den Weg zum Anwalt will ich mir eigentlich sparen, da mir hier der Aufwand einfach zu groß wäre.