08.09.2010 10:41 Uhr
nur mal so für dich und alle die solche probleme haben, anscheinend ist DIR das beim kauf nicht aufgefallen, da es allem anschein nach ein privatkauf war ist das alles dein problem, ob er das einträgt oder nicht und die gutachten verbrannt hat oder dir gibt, darum musst DU dich kümmern.
zum thema TÜV: er kann einfach argumentieren, dass er die teile erst nach dem tüv angebaut hat, kann ja niemand nachweisen.
oder einfach tüv schwarz klargemacht, ist heute auch keine kunst und der witz: kostet meistens genausoviel wie normaler tüv+eintragungen.
so den zeigefinger wieder eingefahren, rückleuchten haste ja schon gehört haben E-Prüfzeichen, falls du es nicht genau kenns (das entnehme ich der aussage, dass du diese erwähnst)
das eprüfzeichen ist ein kleiner kreis mit einem "E" drin und einer zahl beispiel "11" , "4" .
schwarz ist kein problem solange nicht lasiert und dann müssen reflektoren drauf.
grill muss nichtmal eingetragen werden, hab auch einen kamei "sportwabengrill drin gehabt und war dem tüv egal habe nachgefragt, da ich gar kein gutachten habe,sagte er nur: "wenn es in der originalfront ist, zählt es als originales anbauteil"
böser blick: wenn es nur blenden sind, welche geklebt wurden, dann schreibste einfach an den hersteller ne email, kriegste für umsonst und damit musst du ja nichtmals zum tüv ist soweit ich weiss immer ABE.
zum Spoiler: ich weiss nicht, was du genau meinst, ob frontansatz oder komplette front oder so einen heckspoiler, da musste wohl mal den hersteller herausfinden, aber heckspoiler und frontansätze haben eigentlich auch immer eine ABE, also alles kein problem.
und beim nächsten mal, bitte ein wenig auf rechtschreibung achten und nicht willkürlich in die tasten hauen, dann versteht man dein problem auch beim ersten mal lesen.
Beitrag wurde am 08.09.2010 10:44 Uhr von ekLipse bearbeitet