Letzte Änderung am 16.02.2012 11:40 Uhr
05.02.2012 23:21 Uhr
Hi,06.02.2012 6:32 Uhr
TÜV und StVO sagen nein...
A3 8L 1.9 TDI
Bj. 1997
06.02.2012 7:36 Uhr
Das habe Ich mal bei meinen normalen Halogen VFL gemacht und war recht leicht. Wichtig ist nur , das man die Reflektoren nicht auch lackiert. Aber das Chromzeug drumherum ist nicht so schwer. Tüv Prüfer und die Cops hat es auch nie gejuckt. Es kann natürlich immer sein, das man mal den Falschen erwischt und der das Bemängelt, aber die meisten sehen das nicht. Ich fahre jetzt die AE von FK in Schwarz und das hat auch nie einer gemerkt oder angesprochen. Die sind ja mit den Ringen auch sehr auffällig. Natürlich Legal, aber trotzdem so auffällig, das ein Cop oder Tüvler da ja wenigstens mal schauen könnte.
S3 AMK
Bj. 2003
15.02.2012 22:56 Uhr
Es ist erlaubt den scheinwerfer von innen zu lackieren bis auf die Reflectoren ist ja nicht Tüv Relevant habe Tüv damit bekommen bin jetzt schon beim 2 Satz zulackieren
sieht auch echt geil aus
A3 8L 1.8 5V Turbo (AGU)
Bj. 05/1997
15.02.2012 23:10 Uhr
Nur weil du Glück hattest und durch den TÜV gekommen bist soll es erlaubt sein?!Beitrag wurde am 15.02.2012 23:10 Uhr von Aqualoop bearbeitet
15.02.2012 23:20 Uhr
Nur weil du Glück hattest und durch den TÜV gekommen bist soll es erlaubt sein?!
Jegliche von dir vorgenommenen Veränderungen am Scheinwerfer führen zur Erlöschung der Betriebserlaubnis...
S3 AMK
Bj. 2003
16.02.2012 11:24 Uhr
Nein ist nicht richtig sorry musst dich richtig informieren Lese dir mal die Tüv Vorschriften durch solange du an den Reflectoren nichts veränderst und sie ganz normal leuche ist es nicht verboten aber die meisten lackieren ja den ganzen Scheinwerfer weil sie keine ahnung haben wie gesagt habe so Tüv bekommen beim Tüv Hessen er hat sie sich angeschaut und meinte saubere arbeit und mehr intressiert ihn nicht solange die Reflectoren ihre arbeit machen das kann ich dir sagen weil würde da was nicht stimmen würdest du keinen Tüv bekommen weil das ein erheblicher mangel wäre16.02.2012 11:33 Uhr
Nein ist nicht richtig sorry musst dich richtig informieren Lese dir mal die Tüv Vorschriften durch solange du an den Reflectoren nichts veränderst und sie ganz normal leuche ist es nicht verboten aber die meisten lackieren ja den ganzen Scheinwerfer weil sie keine ahnung haben wie gesagt habe so Tüv bekommen beim Tüv Hessen er hat sie sich angeschaut und meinte saubere arbeit und mehr intressiert ihn nicht solange die Reflectoren ihre arbeit machen das kann ich dir sagen weil würde da was nicht stimmen würdest du keinen Tüv bekommen weil das ein erheblicher mangel wäre

16.02.2012 11:40 Uhr
...es soll auch Prüfer geben, denen alles egal ist bzw die selber kein Plan haben. Geht solange gut, bis man an den den richtigen gerät