xenon vor märz 2000

hi, war heute beim tüv und der gute man hat nmir gesagt das fahrzeuge die vor märz 2000 mit xenon ausgerüstet wurden keine lwr brauchen. aber wie mache ich dem weiß das meine xenons vor 2 jahren eingebaut wurden undnicht erts diese woche G. Oder welche tricks gibt es da? Muss ich die dinger gar nicht eintragen lassen, wenn ich sage die wurden vor 2000 nachgerüstet ? meiner ist baujahr 1997. aber die xenons werden in die h7 fassungen erst diese woche eingebaut . swr ist vorhanden…

Moin,



meinst du mit „die xenons werden in die h7 fassungen erst diese woche eingebaut“? Soll das diese Bastellösung sein, bei der die Xenon-Leuchtmittel in die alten Scheinwerfer eingesetzt werden?

So weit ich weiß, ist das in jedem Fall illegal! Egal ob mit LWR, SWRA oder ohne.

Wenn es mittlerweile zugelassene Lösungen geben sollte, lasse ich mich doch gerne belehren.



Viele Grüße,



Horsti


Ich frage mich auch gerade, ob das diese Bastellösung ist…



Die Xenons haben meines Wissens einen höheren Hitzegrad als die H7 und der Reflektor kann dort erheblichen Schaden nehmen. Ist Dir das auch klar?



Der TÜV wird sicher auch ein Wörtchen mitreden wollen.



Die Aussage mit dem Xenon bezieht sich auf den Wagen…nicht auf das Einbau-Datum.



Anstatt der Bastellösung rate ich Dir zum Einbau der alten S3-Xenons, die passen ohne Umbau direkt rein…und bei ebay bekommt man die sicher für rund € 500,00…oder eben Facelift-Frontscheinwerfer, die aber Blecharbeiten in der Innenseite voraussetzen.



Aber beides ist besser als die Bastellösung…!


Habe gerade mal mit dem TÜV gesprochen…und muss meine Aussage korregieren:



Nun ist es so…



³ 50 Abs 10 sagt aus, dass Fahrzeuge, die nach 07/2000 zugelassen wurden, eine automatische LWR und eine SRA haben müssen. Fahrzeuge, die sich bereits im Verkehr befinden müssen ab 04/2000 diese Vorschriften (auch bei NACHRÜSTUNG) erfüllen.



Also…wer jetzt seinen A3 mit Xenon ausrüstet, der muss die Bedingungen erfüllen, egal, wann der Wagen gebaut bzw zugelassen wurde.



Diese Infos sind von TÜV-Hannover


Quote:


On 2003-02-04 11:06, Mozart wrote:

Habe gerade mal mit dem TÜV gesprochen…und muss meine Aussage korregieren:



Nun ist es so…



³ 50 Abs 10 sagt aus, dass Fahrzeuge, die nach 07/2000 zugelassen wurden, eine automatische LWR und eine SRA haben müssen. Fahrzeuge, die sich bereits im Verkehr befinden müssen ab 04/2000 diese Vorschriften (auch bei NACHRÜSTUNG) erfüllen.



Also…wer jetzt seinen A3 mit Xenon ausrüstet, der muss die Bedingungen erfüllen, egal, wann der Wagen gebaut bzw zugelassen wurde.



Diese Infos sind von TÜV-Hannover








also ich würde die facelift nehmen. mfg danny


äh. heißt das jetzt ich soll die „bastlerlösung“ in die s3 scheinwerfer einbauen? das mit dem reflektor ist doch eigentlich umgekehrt: xenon (also gasentladung) ist doch kälter als halogen. und wenn ich sage ich hätte die dinger vor 2000 nachgerüstet bin ich dann aus dem schneider?