Recht bei Mängel an gekauftem KFZ

Hallo zusammen,

vllt. kann mir hier jemand weiterhelfen, der SAchverhalt ist folgender:

Ich habe von Privat ein Fahrzeug gekauft, nach ca. 4 Monaten habe ich einen Kühlwasserverlust festgestellt. Dieser kommt von einer undichten Wasserpumpe. Der Verkäufer (Privat) hat davon nichts erwähnt. Beim nachfragen ergab sich dann dass ca. 5 Monate vor dem Verkauf/Kauf durch mich, das FZG zum Kundendienst in der Werkstatt war und damals eine leicht undichte Wasserpumpe festgestellt wurde. Dem Verköufer wurde damals von der Werkstatt geraten es nicht zu wechseln, da es so wenig wasserverlust ist. Verkäufer sagte er hat da nicht mal mehr dran gedacht weil in seiner Nutzungszeit kein Wasserverlust feststellbar war. Kann ich Kostenrückerstattung von Ihm fordern? Gekauft wurde lt. Vertrag "gekauft wie gesehen unter Ausschluss der Sachmängelhaftung" Aber kein Ausschluss von Schadenersatzansprüchen aus Sachmängelhaftung wenn Vorsatz oder grob fahrlässige Verletzung von Pflichten des VK vorliegt.

Wäre schön, wenn jemand was dazu sagen kann:)

Grüße

Wenn jemand behauptet "nicht daran gedacht zu haben", woher nimmst du dann den Vorsatz?

Es kann ja tatsächlich sein, dass eine Wasserpumpe undicht ist und kein Kühlwasserverlust feststellbar ist.

Wenn deinem ursprünglichen Verkäufer in einer Fachwerkstatt zudem geraten wurde, die Pumpe nicht wechseln zu lassen, dann könnte er sich ja hinstellen und sagen, dass der Mangel ja nicht so gravierend sein konnte, schließlich habe er sich auf die Aussage seiner Werkstatt verlassen.

Also ich denke nicht, dass du hier großartig was ändern kannst.

Meinst du, dass hier rechtlich tatsächlich nichts möglich ist? Vorbesitzer ist mit dem Fahrzeug und der "undichten" Wasserpumpe alleine ca. 4000 km gefahren angeblich ohne nachfüllen. Davor war auch kein Verlust feststellbar. Und mir gegenüber hat er es einfach nicht erwähnt, ob das nun "vergessen" war oder nicht sagen wollen kann ich nicht sagen.

Grüße

Probieren kannst es ja…
Aber ich persönlich sehe da schwarz…

Andererseits kannst Dir ja mal die Rechnung durch den Kopf gehen lassen:

Anwaltskosten>=Reparaturkosten?

:wink:

Naja im Falle dass ich gewinnen sollte müsste ja der Verkäufer die Anwaltsgebühren tragen, sehe ich das richtig?

Exakt!

Falls Du 'ne Rechtsschutzversicherung hast, kannst Du Dich ja von deren Experten erstmal über Dein Aussichten auf Erfolg beraten lassen.
Jetzt lieber erstmal rausch die WaPu tauschen lassen. Obendrein sind Zahnremen oft auch nicht so glücklich darüber, mit Kühlmittel in Kontakt zu kommen.

Ich glaub das ist dem Zahnriemen beim 1.8TFSI herzlich egal :smiley:

Vm Prinzip ist es ja sehr wenig Verlust, innerhalb von max im Behälter innerhalb von knapp 5000 Kilometer…Werkstatt sagt halt, Wasserpumpe undicht.

Mein "dem Zahnriemen herzlich egal" war darauf bezogen, dass Du keinen hast :grinsno:

Ich habe gerade mal bei ebay geschaut, was für eine neue Wasserpumpe für den TFSI für Preise aufgerufen werden.

Erbärmlich… :biggrin:

wenn man von privat kauft,bleibt halt immer ein restrisiko…wegen der wapu nen fass aufzumachen nach 4 monaten würde ich im traum nicht dran denken.

Ich denke auch, dass das keinen Sinn machen würde. Da hast du leider etwas Pech gehabt. Wie viel Geld würdest du dir denn davon erhoffen?!