Letzte Änderung am 10.12.2011 17:38 Uhr
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23.06.2002 23:00 Uhr
Hallo Leute.24.06.2002 0:37 Uhr
Hallo,24.06.2002 6:31 Uhr
Klar ist das möglich, lässt das alte Tacho aber ausbauen, wegen der Nachweisbarkeit, weiviel dein wagen wirklich gelaufen ist, und dann bekommste glaub ich nen Gutachten wo das bestätigt wird, um beim späteren Wagenverkauf keine Probleme zu bekommen!

24.06.2002 9:40 Uhr
http://www.tachofachmann.de machen das auch.24.06.2002 11:24 Uhr
also ich hab ja das vag-com programm damit geht das auch nich so ohne weiteres bis zu 1000 km is das nich das problem allerdings muß ich mich da erstmal reinfummeln sicherlich braucht man da die codes dann geht es bestimmt....24.06.2002 11:45 Uhr
@ROB-3b24.06.2002 11:48 Uhr
@a3-Freak
A3
Bj. 97
04.12.2011 20:19 Uhr
Was hat denn dein 97er runter? Wegen +/- 10000 würde ich keine finanziellen Mittel aufwenden, nur damit der km Stand stimmt.04.12.2011 21:52 Uhr
Das verändern des kilometerstandes ist verboten ...04.12.2011 22:06 Uhr
nein es ist nicht verboten! Nur der verkauf und das verschweigen des veränderten kilometerstandes ist verboten04.12.2011 22:25 Uhr
Ok....04.12.2011 22:54 Uhr
Ich habe im Netz eine Firma gefunden, die das recht deutlich auf ihrer Homepage erklärt....ich werde die mal anschreiben, ob wir diese Infos hierher übernehmen dürfen...ist ja auch zum Wohle aller gedacht...damit da bei diesem Thema auch mal Klarheit herrscht.04.12.2011 23:05 Uhr

05.12.2011 8:56 Uhr
Also....ich habe nun eindeutige Infos, wie es rechtlich zum Tachojustieren steht!!!
Rechtliches zur Justierung am Tacho
Die Tachojustierung in Deutschland ist verboten worden!!!
Straßenverkehrsgesetz: Änderung vom 17. August 2005
§ 22b Missbrauch von Wegstreckenzählern und Geschwindigkeitsbegrenzern
" Straßenverkehrsgesetz
III. Straf- und Bußgeldvorschriften
§ 22b Missbrauch von Wegstreckenzählern und Geschwindigkeitsbegrenzern
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. die Messung eines Wegstreckenzählers, mit dem ein Kraftfahrzeug ausgerüstet ist, dadurch verfälscht, dass er durch Einwirkung auf das Gerät oder den Messvorgang das Ergebnis der Messung beeinflusst,
2. die bestimmungsgemäße Funktion eines Geschwindigkeitsbegrenzers, mit dem ein Kraftfahrzeug ausgerüstet ist, durch Einwirkung auf diese Einrichtung aufhebt oder beeinträchtigt oder
3. eine Straftat nach Nummer 1 oder 2 vorbereitet, indem er Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist, herstellt, sich oder einem anderen verschafft, feilhält oder einem anderen überlässt.
(2) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 3 gilt § 149 Abs. 2 und 3 des Strafgesetzbuches entsprechend.
(3) Gegenstände, auf die sich die Straftat nach Absatz 1 bezieht, können eingezogen werden. § 74a des Strafgesetzbuches ist anzuwenden.
Letzte Änderung:
Straßenverkehrsgesetz (StVG) in der Fassung des Inkrafttretens vom 18.08.2005. Letzte Änderung durch: Drittes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 14. August 2005 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil I Nr. 49 S. 2412, ausgegeben zu Bonn am 17. August 2005).
Guten Morgen,
also die Tachojustierung ist seit August 2005 definitiv in Deutschland verboten. Dabei spielt es keine Rolle, ob man den Tacho umstellen möchte, weil es sich um einen Austausch handelt, er defekt ist oder sonst was. Die Beweggründe sind hierbei völlig unerheblich. Gerne können Sie uns aus unserem Forum zitieren, aber bitte geben Sie uns als Quelle an. Sonst wäre es DC. Es wäre nett, wenn Sie uns auch einen Link zukommen lassen würden, wo wir Ihren Beitrag finden.
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mit freundlichen Grüßen,
TachoTeam NL